17.10.2007

European Commission - Agriculture News Digest

Kategorie: Nachrichten, Schulkochclub

European Commission - Agriculture News Digest

No. 176 - 12 October 2007Agriculture on Europa

 

 

Member States deliver no opinion in Standing Committee on proposals for the authorisation of 4 GMOs

 

The Standing Committee on the Food Chain and Animal Health today returned no definitive opinion either for or against Commission proposals to authorise 3 genetically modified maize varieties (for food and feed, import and processing) and a GM potato (for feed and adventitious presence in food and feed). As a result, the Commission must now transmit the dossiers to Council. If the Council does not reach a position within 3 months, the proposals will be sent back to the Commission for final adoption. The proposals to authorise the 4 GMOs are based on favourable scientific assessments from the European Food Safety Authority, which addressed all safety concerns and found there to be no risk to human or animal health or to the environment from these products. The 3 maize varieties in question (Mon863xNK603, Mon863xMon810 and Mon863xMon810xNK603) are resulting from the combination, by conventional breeding, of genetic modifications that are already authorised. The proposal is to authorise them for food and feed use and for import and processing, but not for cultivation. The GM potato (EH92-527-1 also called "Amflora") which the Commission is proposing to authorise is genetically modified for a higher starch yield, and would be used primarily for industrial purposes. The by-products from the industrial process would also be allowed to be used as animal feed. The GM potato would not be authorised for food use but a 0.9% tolerance for adventitious presence is foreseen. A separate Decision on the authorisation of this potato for cultivation is to be taken by the Commission under the framework of Directive 2001/18/EC. The authorisations would be valid for 10 years, and any products produced from these GMOs would be subject to the EU's strict labelling and traceability rules. 11/10/2007

 

 

 

Commission decides against further sugar withdrawal

Based on an updated market forecast for the sugar marketing year 2007/08, the European Commission has decided to maintain unchanged the level of preventive withdrawal of 2 million tonnes of sugar decided in March 2007 This enabled beet growers to reduce sowings accordingly and hence to avoid a massive sugar surplus, estimated at least 4 millions tonnes prior to preventive action. The recently updated market forecast shows a reassuringly balanced market for 2007/08. This is due to the impact of the preventive withdrawal and to the extraordinary decision to maintain export refunds in 2007/08.

Uncertainty concerning the forecast of certain variables, mainly imports, is not deemed sufficient to justify active intervention at EU level. The 2007/08 traditional supply needs for EU refiners are not subject to any withdrawal following provisions adopted by Council on 9 October.

 

 

 

 

Kommission gibt Rumänien einen Monat Zeit zur Verbesserung seiner Agrarbeihilfesysteme und begrüßt Fortschritte in Bulgarien

Die Europäische Kommission hat Rumänien heute schriftlich mitgeteilt, dass die Agrarzahlungen der Europäischen Union vorläufig um 25 % gekürzt werden, sofern Rumänien nicht bestimmte gravierende Mängel seines Verwaltungs- und Finanzkontrollsystems behebt, bevor die Zahlungen an die Landwirte getätigt werden (das Zahlungsjahr beginnt am 1. Dezember 2007). Die Agrarzahlungen an Bulgarien werden von der Kommission nicht gekürzt, da das bulgarische System eingerichtet wurde und einsatzbereit ist. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1423/2006 der Kommission, die sich auf die Beitrittsverträge für Rumänien und Bulgarien stützt, werden die Zahlungen um 25 % gekürzt, wenn die Systeme, die die korrekte Auszahlung der Agrarbeihilfen gewährleisten sollen, solche Mängel aufweisen, dass sie das ordnungsgemäße Funktionieren der gesamten Regelung beeinträchtigen. Rumänien kann dem zuvorkommen, indem es in zwei Punkten von äußerster Wichtigkeit die erforderlichen Schritte unternimmt und zum einen zwei Softwaremodule, die unverzichtbare Bestandteile des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sind, installiert und testet und zum anderen keine Zahlungen an die Landwirte vornimmt, bevor die notwendigen Kontrollen abgeschlossen sind. Außerdem sind zusätzliche Vor-Ort-Kontrollen erforderlich, um die unzureichende Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen auszugleichen. Die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel hat an den rumänischen Minister für Landwirtschaft, Decebal Traian Remes, geschrieben. Eine Antwort wird bis 9. November erwartet.

"Rumänien hat bei der Errichtung seiner Verwaltungs- und Kontrollsysteme zwar Fortschritte gemacht, aber nicht alles getan, um sicherzustellen, dass die Systeme ordnungsgemäß funktionieren," erklärte Kommissarin Fischer Boel. "Es hat noch Zeit, um Abhilfe zu schaffen, doch ist Dringlichkeit geboten und es muss rasch gehandelt werden. Aus diesem Grunde ersuche ich die rumänischen Behörden, alles daran zu setzen, dass die erforderlichen Systeme eingerichtet sind, bevor mit den Zahlungen begonnen wird. Es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass die Agrargelder korrekt ausgegeben werden und keine Unregelmäßigkeiten auftreten."

 

Zu Bulgarien sagte die Kommissarin: "Bulgarien hat gute Forschritte erzielt und sein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem eingerichtet. Es gibt noch Mängel, die aber nicht gravierend sind. Außerdem hat uns Bulgarien zugesichert, dass die verbleibenden Schwachstellen behoben werden, bevor die ersten Zahlungen erfolgen. In jedem Fall werden beide Länder selbstverständlich auch dem regulären Prüfverfahren unterliegen, das in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet wird."

 

Wie funktioniert das Zahlungssystem?

Ab dem 1. Dezember jedes Jahres können die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen an die Landwirte aus ihrem nationalen Haushalt über eine Zahlstelle tätigen. Diese Gelder werden dem nationalen Haushalt anschließend aus dem Gemeinschaftshaushalt erstattet. Angesichts der Mängel, die zum Zeitpunkt des Beitritts beim Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und bei der Zahlstelle bestanden, und zur Vermeidung von finanziellen Unregelmäßigkeiten sowie von Beeinträchtigungen des Funktionierens des Binnenmarktes können die Gemeinschaftsbeihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1473/2006 um 25 % gekürzt werden, wenn bei den Systemen ernste Schwachstellen festgestellt werden. Dies bedeutet nicht, dass die Landwirte Einbußen hinnehmen müssen, sondern dass der nationale Haushalt für 25 % der von der Gemeinschaft erwarteten Gelder aufkommen muss, bis die Mängel behoben sind. Beide Länder werden selbstverständlich auch dem regulären Prüfverfahren unterliegen, das in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet wird. Dieses Verfahren könnte zu Rechnungsabschlussentscheidungen führen, aufgrund deren die Mitgliedstaaten der Kommission Mittel rückerstatten müssen.

 

Probleme in Rumänien

Bei Prüfbesuchen der Kommission im Juni und September hat sich bestätigt, dass in Rumänien immer noch erhebliche Probleme bestehen. Diese Probleme betreffen die Computersoftware für die Eingabe der Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen und für die Berechnung der zu zahlenden Beträge. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen weist ebenso Mängel auf wie die Verwaltungs- und die Vor-Ort-Kontrollen. Den rumänischen Behörden wird ein Warnschreiben zugehen, auf das sie bis 9. November antworten müssen.

 

Erforderliche Abhilfemaßnahmen

Kommissarin Fischer Boel will vorschlagen, 25 % der Fördermittel für Rumänien zurückzuhalten, sofern aus der Antwort Rumäniens nicht hervorgeht, dass die beiden Computersoftwaremodule installiert und ordnungsgemäß gestestet wurden, was von einer unabhängigen Expertenstelle zu bestätigen ist; falls umfangreiche Zahlungen an die Landwirte getätigt werden, bevor die Verwaltungs- und die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen sind, da das System in diesem Fall nicht in der Lage wäre, Unregelmäßigkeiten großen Umfangs zu verhindern.

 

Falls Rumänien die Verbesserungen nicht bis 9. November vornehmen kann, würde die Kommission frühestmöglich die Kürzung der Zahlungen beschließen (November 2007). Sollte Rumänien Erfolg haben, so würde Anfang 2008 ein weiterer Prüfbesuch erfolgen, um die Fortschritte zu überwachen.

 

Die Situation in Bulgarien

Prüfbesuche im Juni und September haben ergeben, dass das InVeKoS eingerichtet wurde und einsatzbereit ist. Bei der Funktionsweise des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen wurden Mängel festgestellt, die behoben werden sollen, bevor Zahlungen erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrollen müssen verstärkt werden. 11/10/2007

 

 

Kommission genehmigt neue Abgabenregelungen des Vereinigten Königreichs für Absatzförderung und Qualitätserzeugnisse

Die Europäische Kommission hat heute Abgabenregelungen im Vereinigten Königreich genehmigt, die für den Zeitraum 2008 bis 2014 mit Mitteln in Höhe von 911 Mio. EUR ausgestattet sind. Diese Regelungen dienen der Bereitstellung von technischer Hilfe (Wissensweitergabe, Fortbildung, Benchmarking und beispielhafte Verfahren, allgemeine Information und Kommunikation) sowie der Förderung der Entwicklung von Qualitätserzeugnissen.

Zur Finanzierung von Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen werden im Vereinigten Königreich auf Kartoffeln, Getreide und Ölsaaten, Gartenbauerzeugnisse, Schweine-, Rind- und Lammfleisch sowie auf Milch und Milcherzeugnisse steuerähnliche Abgaben erhoben. Am 1. April 2008 treten neue gesetzliche Abgabenregelungen in Kraft. Die alten Erhebungsstellen werden abgeschafft und durch eine neue übergreifende Einrichtung, das Agriculture and Horticulture Development Board und dessen Sektorabteilungen ersetzt. Für das Gesamtpaket dieser Regelungen (technische Hilfe, Qualitätserzeugnisse und Werbung) stehen Mittel in Höhe von 1160 Mio. EUR zur Verfügung (die Kosten der Einrichtung in Höhe von 157 Mio. EUR nicht mitgerechnet).

Im Rahmen dieser beiden ersten Regelungen, die nun genehmigt wurden, stehen Beihilfen von bis zu 100 % zur Verfügung für die Wissensweitergabe in den jeweiligen Sektoren (z. B. Konferenzen, Seminare und andere Zusammenkünfte, Wettbewerbe, Messen und sektorspezifische Veranstaltungen, Außenarbeit über Clubs und Diskussionsrunden), für Fortbildungsveranstaltungen und Workshops, Benchmarking und beispielhafte Verfahren, allgemeine Information und Kommunikation (Veröffentlichungen und Mitteilungsblätter, elektronische Wissensverbreitung, Datenverbreitung und -pflege und Erleichterung der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse) sowie für die Förderung der Entwicklung von Qualitätserzeugnissen (Marktforschung, Produktentwurf und -design, einschlägige Schulungen, Anreizzahlungen für die Teilnahme an den Gütezeichenregelungen, vorwettbewerbliche Forschung und Marktforschung, Entwicklung von Qualitätsregelungen, Entwicklung von Erzeugnissen mit geografischen Angaben, geschützten Ursprungsbezeichnungen und Bescheinigungen besonderer Merkmale).

Name, Logo und Qualitätszeichen des Agriculture and Horticulture Development Board und der Sektorabteilungen dürfen nur als untergeordnete Botschaft verwendet werden. Name und Logo der Erhebungsstellen enthalten keine Angaben zum Ursprung.

Diese Regelungen gehören zu den ersten Absatzförderungsbeihilfen, die unter der Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 genehmigt wurden.

Der Wortlaut der Entscheidungen wird im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_fr.htm#aides veröffentlicht, sobald die Mitgliedstaaten mitgeteilt haben, ob sie aus Gründen der Vertraulichkeit die Streichung von Teilen der Entscheidungen wünschen. Die Entscheidungen sind unter den Beihilfenummern N 145/07 und N 338/07 zu finden.

 

 

 

Blauzungenkrankheit: EU-Maßnahmen überarbeitet; Sperrzone erstmals auch auf Vereinigtes Königreich ausgedehnt

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit billigte heute einen Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU-Rechtsvorschriften bezüglich der Blauzungenkrankheit. Die Vorschriften sollen sich mehr an den Regeln des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) orientieren. Neben stärker harmonisierten Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Blauzungenkrankheit enthält der Verordnungsentwurf Einschränkungen, die im Falle eines Krankheitsausbruchs zu befolgen sind, wobei die jüngsten Entwicklungen der Seuchenlage, die Erfahrungen bei der Seuchenbekämpfung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Der Ständige Ausschuss sprach sich ferner dafür aus, die Sperrzone der Blauzungenkrankheit wegen erneuter Krankheitsausbrüche auf Teile Südostenglands und weitere Gebiete in Frankreich, Dänemark, der Tschechischen Republik und Portugal auszudehnen.

 

Einfachere, stärker harmonisierte Maßnahmen

Die Lage in Bezug auf die Blauzungenkrankheit in der EU hat sich seit dem ersten Ausbruch des BTV-8-Virus in Nordeuropa im August 2006 stark verändert, und 2007 wurden mehr als 23 500 Fälle einer BTV-8-Infektion festgestellt. Kürzlich wurde der Erreger BTV-1 auch in Spanien und Portugal entdeckt. Angesichts der derzeitigen Lage und der bei der Bekämpfung der Krankheit gemachten Erfahrungen hielt es die Kommission für angemessen, die EU-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Verhältnismäßigkeit und Wissenschaftlichkeit zu ändern und sie stärker an den internationalen Standards auszurichten. Gemäß dem heute vom Ständigen Ausschuss gebilligten Verordnungsentwurf sind alle Länder, in denen die Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, zur Überwachung der Krankheitsfälle verpflichtet, während symptomfreie Mitgliedstaaten ein der Ansteckungsgefahr entsprechendes Überwachungsniveau sicherstellen müssen. Die nationalen Behörden müssen die Kommission über sämtliche in Folge eines Krankheitsausbruchs festgelegten Sperrzonen und spätere Änderungen dieser Gebiete unterrichten. Die Kommission wird die Sperrzonen einfacher und verständlicher auflisten, um die Öffentlichkeit besser über die Lage zu informieren. Mit dem Vorschlag werden auch die Bedingungen für das Verbringen der Tiere innerhalb der Sperrzonen und aus diesen Gebieten sowie die Kriterien für die Festlegung einer jahreszeitlich bedingten vektorfreien Zeitspanne klar geregelt (es handelt sich hierbei um einen begrenzten Zeitraum, in dem die Maßnahmen leicht gelockert werden können, weil wegen des Fehlens eines Infektionsvektors keine Übertragungsgefahr der Blauzungenkrankheit besteht).

 

Blauzungenkrankheit im VK

Die Mitgliedstaaten haben sich heute für die Ausdehnung der Sperrzonen in Frankreich, Dänemark, der Tschechischen Republik und Portugal ausgesprochen, da es dort zu weiteren Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit gekommen ist. Sperrzonen werden auch in vier Grafschaften in Südostengland (Norfolk, Suffolk, Essex und Cambridgeshire) ausgewiesen, nachdem in den vergangenen Wochen Krankheitsfälle in Suffolk festgestellt wurden. Die Behörden des Vereinigten Königreichs haben bereits Schutz- und Überwachungszonen (150 km) im Umkreis der Betriebe, in denen das Virus bestätigt wurde, eingerichtet und Maßnahmen zur Kontrolle der Krankheit angeordnet.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasures/bluetongue_en.htm

 

 

 

Kommission fordert von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 145,2 Mio. EUR zurück

Die Europäische Kommission hat beschlossen, EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 145,2 Mio. EUR, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden, wieder einzuziehen. Das Geld fließt wegen unzureichender Kontrollverfahren bzw. der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben in den Gemeinschaftshaushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.

Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, sagte zu der Entscheidung: "Wir haben uns unermüdlich für eine möglichst lückenlose Kontrolle der Agrarausgaben eingesetzt. Es handelt sich um Gelder der Steuerzahler, deren Verwendung wir wirksam kontrollieren müssen. Wir haben die Kontrollen enorm verbessert, und diese Bemühungen werden fortgesetzt."

 

Wichtigste finanzielle Berichtigungen

Nach der jüngsten Entscheidung, der 25. seit der 1995 erfolgten Reform der Regelung für die Wiedereinziehung vorschriftswidrig ausgegebener GAP-Mittel, werden von Belgien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden, Portugal und Schweden Mittel wieder eingezogen. Die wichtigsten Einzelberichtigungen sind folgende Forderungen:

* 76,4 Mio. EUR von Italien wegen der unzureichenden Qualität und Anzahl von Kontrollen im Sektor Olivenölerzeugung;

* 49,7 Mio. EUR von Frankreich wegen Mängeln bei den Anerkennungskriterien der Erzeugerorganisationen;

* 6,2 Mio. EUR von Italien wegen mangelhafter Kontrolle der Trockenfuttermittelerzeugung und der den Zahlungsansprüchen zugrunde liegenden Finanzunterlagen;

* 3,7 Mio. EUR von Schweden wegen der unzureichenden Qualität und Anzahl von Vor-Ort-Kontrollen und der schlechten Qualität der Kontrollen mittels Fernerkundung bei der Flächenbeihilferegelung.

 

 

 

Commissioner Fischer Boel: Speeches and blog entries

"Practice makes perfect: managing rural development policy" (European Commission, Directorate-General for Agriculture and Rural Development, Seminar on Implementation of Rural development Programmes 2007-2013, Brussels, 03/10/2007)

 

"The future of the CAP: supporting sustainable farming" (Conference organised by BirdLife International on 'CAP vision', Brussels, 03/10/2007)

 

Blog entry: "The CAP in 2007: more agile than ever!"

 

 

 

Publications What's new on the Commission's "Agriculture and Rural Development" website

Grants for information measures relating to the common agricultural policy

Update following the publication of the Call for proposals: "Support for information measures relating to the common agricultural policy", Implementation of specific measures under budget heading 05 08 06 for 2008 (OJ C 238 - 10/10/2007, p. 9)

 

 

Quality products catch the eye: PDO, PGI or TSG

Registration as PDO, PGI or TSG

 

Applications for registration:

'Presunto de Vinhais' or 'Presunto Bísaro de Vinhais': PGI (OJ C 236 - 09/10/2007, p. 10)

'Gamoneu' or 'Gamonedo': PDO (OJ C 236 - 09/10/2007, p. 13)

'Alheira de Vinhais': PGI (OJ C 236 - 09/10/2007, p. 18)

'Ajo morado de Las Pedroñeras': PGI (OJ C 233 - 05/10/2007, p. 10)

'Slovensk bryndza': PGI (OJ C 232 - 04/10/2007, p. 17)

 

Registrations:

'Bayerischer Meerrettich' or 'Bayerischer Kren': PGI (OJ L 264 - 10/10/2007, p. 5)

'Holsteiner Karpfen': PGI (OJ L 260 - 05/10/2007, p. 3)

Amendment of specifications:

'Münchener Bier': PGI (OJ L 258 - 04/10/2007, p. 13)

'Sierra M gina': PDO (OJ L 258 - 04/10/2007, p. 15)

 

 

 

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