Rundbrief - Aufruf zum Protest gegen Patente auf Saatgut und Nutzpflanzen
Kategorie: Nachrichten, Schulkochclub
Rundbrief im Oktober 2007
Aufruf zum Protest gegen Patente auf Saatgut und Nutztiere aus konventioneller Züchtung!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Gemäß Europäischem Patentübereinkommen sind Pflanzensorten und Tierarten sowie im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren von der Patentierung ausgeschlossen.
Auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere erteilt das Europäische Patentamt (EPA) schon seit acht Jahren Patente. Dies gilt so, seitdem die Biopatent-Richtlinie (98/44/EG) in Brüssel vom Europäischen Parlament angenommen wurde. In dieser Zeit wurden mindestens 550 Patente auf Pflanzen und 240 auf Tiere erteilt.
Inzwischen beschäftigt sich das EPA sogar mit der Patentierung von konventionell gezüchteter Nutzpflanzen und Nutztieren. Ein Beispiel ist das Brokkoli-Patent EP 1069819 der britischen Firma Plant Bioscience. Dieses Patent liegt nun der Großen Beschwerdekammer vor, der letzten Instanz des EPA. Es geht beim Brokkolipatent um die grundsätzliche Entscheidung der Frage:
Können konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere patentiert werden, wenn bei der Züchtung oder Auslese kleine technische Eingriffe angewandt werden? Gilt dies z.B. für genetische Diagnostik und Selektion?
Man nennt eine solche Diagnostik / Selektion 'Marker gestützte Selektion' oder bei Pflanzen auch 'Smart Breeding'. Darunter versteht man ein gezieltes Testen nach gewünschten Merkmalen aufgrund von Genen. Heute kennt man für manche Eigenschaften bei Pflanzen oder Tieren Gene, die diese Eigenschaften beeinflussen. Durch Gensonden - das sind kleine spezifische Genteile - können solche Gene nachgewiesen werden. Gesucht sind dabei pflanzen- bzw. tiereigene Gene, die für bekannte (und gewünschte) Eigenschaften kodieren. Durch Feststellen solcher Gene kann in frühem Entwicklungszustand schon auf wahrscheinliche Eigenschaften der Pflanze, bzw. des Tieres, geschlossen werden und damit lange bevor sich die Eigenschaft ausprägt nach den gewünschten Genkombinationen in Pflanzen und Tieren selektioniert werden. Die Züchtung wird dadurch erheblich beschleunigt.
Das Brokkoli-Patent beschreibt die Züchtung mit Hilfe von Gensonden, also eine Anwendung von Smart Breeding. Es bleibt aber eine konventionelle Züchtung und der Brokkoli wird dadurch nicht gentechnisch verändert.
Eine Bestätigung des Brokkoli-Patents würde folgendes bedeuten: Konventionelle Züchtung könnte - ganz einfach - nur durch Zuhilfenahme von 'Marker gestützter Selektion' - jedes Tier, jede Pflanze zur patentierbaren Erfindung machen. Auf diesem Wege ließen sich beliebige Verwertungsmonopole aus der gesamten Agrobiodiversität, aus der Biodiversität überhaupt, herausschneiden. Es ginge nicht mehr "nur" um die Patentierung gentechnisch veränderten Saatguts, sondern die Patentierung würde auch auf jede konventionell gezüchtete Nahrungs- und Futterpflanze und auf Nutztiere zugreifen.
Die Folgen wären durchschlagend: Die Ausweitung der Privatisierung der agrobiologischen Ressourcen verschärft nochmals die Abhängigkeit der Landwirte, verengt die weltweite Züchterarbeit dramatisch und nimmt - nicht nur den Entwicklungsländern - mehr und mehr die Nahrungssouveränität.
Bauernverbände aus allen Kontinenten, Entwicklungs- und Umweltorganisationen haben sich deshalb zusammengeschlossen, um vor dem EPA eine gemeinsame Position gegen solche Patente zu vertreten. "Kein Patent auf Leben!" ist eine der fünf Gründungsorganisationen.
Wir bitten Bauernvereinigungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen, sich diesem Bündnis anzuschließen. Einzelpersonen bitten wir um ihre Unterschrift.
Weitere Informationen zum Brokkoli-Fall, zu Patenten auf Schweine und zum Bündnis unter
Dort sind die Unterschriftenlisten zum Herunterladen zu finden und dort haben auch Organisationen die Möglichkeit, durch Eintragung im entsprechenden Fenster, sich dem Bündnis anzuschließen.
Falls Sie gedruckte Unterschriftenlisten benötigen, können Sie sie von uns erhalten.
Bis zum 31. Dezember 2007 können Briefe und Stellungnahmen beim Europäischen Patentamt unter dem Kürzel G 2/07 eingereicht werden. Wir werden unsere Stellungnahme, die auf der oben genannten Homepage nachzulesen ist, mit Nennung aller Unterstützerorganisationen im Dezember dem EPA überreichen. Unterschriften werden wir aber noch länger sammeln, um sie dann auch noch bei Verhandlungsbeginn (wahrscheinlich erst in 2009) der Großen Beschwerdekammer zu übergeben.
Zum Thema 'Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen' gibt es keine neuen Nachrichten. Wir erwarten die Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer (G 2/06) im kommenden Jahr. Ob diese überhaupt öffentlich sein wird, ist noch nicht bekannt.
Das Deutsche Patentgericht hat aber im Dezember 2006 ein Patent (DE19756864, Brüstle) in all den Teilen, die auf menschliche embryonale Stammzellen zurückgehen, für nichtig erklärt.
Ein Erfolg und zugleich eine Ermutigung für uns!
Vor kurzer Zeit wurde eines der Brustkrebs-Patente der Firma Myriad (EP 705902) vor der Technischen Beschwerdekammer (zweite Instanz) verhandelt. Dieses Patent wurde schon von der Einspruchskammer, der ersten Instanz, im Jahr 2005 wegen technischer Details wesentlich eingeschränkt. Die Beschwerdekammer hat dieses Urteil bestätigt, d.h. die Beschwerde abgelehnt. Damit kann Myriad in Europa nicht, wie gewünscht, Lizenzen für die Brustkrebs-Gentests kassieren. Auch dies ist ein gewisser Erfolg, allerdings ist das Ergebnis nicht ethisch sondern technisch begründet worden.
Neben der Unterstützung unserer Kampagne durch Unterschriften sind wir Ihnen auch für finanzielle Hilfe für unsere Arbeit dankbar. Diese Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Vielen Dank schon jetzt!
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Tippe
"Kein Patent auf Leben!" München
Dr. Ruth Tippe
Frohschammerstr.14
80807 München
Tel. 0172/8963858
Fax 089/3596622
Konto: Postbank Berlin; Kontoinhaber: Gen-ethisches Netzwerk e.V.
Kontonummer:452113106; BLZ 100 100 10
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