1. Amflora-Kartoffel kann weiter angebaut werden



Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Berlin: (hib/HIL/LEU) Der kommerzielle Anbau der Gen-Kartoffel Amflora in Deutschland wird nicht gestoppt. Dafür hat sich der Landwirtschaftsausschuss am Mittwochmittag ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP lehnte das Gremium gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der SPD (17/1410) ab, in dem neben dem Anbaustopp unter anderem auch eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zulassung der Amflora gefordert wird.

 

Die SPD begründete ihre Forderung unter anderem damit, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO Bedenken in Bezug auf das in der Amflora-Kartoffel enthaltene Antibiotikaresistenz-Markergen habe. Die Grünen kritisierten, die Zulassung der Kartoffel für den kommerziellen Anbau sei nicht rechtmäßig gewesen, und Die Linke forderte die Bundesregierung auf, die Diskussion um die Amflora-Kartoffel nicht "auf die leichte Schulter" zu nehmen und die Meinung der Bevölkerung nicht zu ignorieren.

 

Die Koalitionsfraktionen verteidigten das Vorgehen. Die Kritik der Opposition, es gebe keine Regeln für den Anbau der Kartoffel, sei nicht zutreffend und das Zulassungsverfahren sei korrekt verlaufen. "In Deutschland werden seit 200 Jahren Kartoffeln angebaut und es gibt entsprechende Anbauregeln", sagte eine Vertreterin der Liberalen.

Die Amflora-Kartoffel ist nicht zum Verzehr bestimmt, sondern zur Gewinnung von Stärke für die industrielle Produktion.

 

 

 

Land tritt Verbraucherinteressen mit Füßen



Bioland und BUND fordern Landwirtschaftsminister Köberle auf, unverzüglich Hersteller und Sorten der gentechnisch verunreinigten Saatgutproben zu nennen.

 

Stuttgart/Esslingen. Obwohl Behörden bei Stichproben bereits Ende April auch in Baden-Württemberg gentechnisch verändertes Maissaatgut gefunden haben, hält Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle diese Informationen nach wie vor unter Verschluss. "Mit seiner Verzögerungstaktik tritt das Land die berechtigten Interessen von Landwirten, Bürgern und Verbänden mit Füßen", so Bioland-Geschäftsführer Matthias Strobl. "Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) muss das Land die betroffenen Saatgut-Firmen und Sorten nennen. Wenn die Bekanntgabe solcher Informationen über Wochen verschleppt wird, entsteht für die betroffenen Landwirte ein großer Schaden."

 

Die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Dr. Brigitte Dahlbender, fordert Minister Köberle zu mehr Transparenz und Offenheit auf. "Erst gestern wurde in einem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten die Verzögerungstaktik bei der Herausgabe von Informationen bis in die tiefsten Ebenen der Verwaltung angeprangert. Das aktuelle Beispiel Baden-Württembergs im Umgang mit dem UIG zeigt, dass die Probleme im Ländle auf höchster Ebene beginnen. Hier werden nach wie vor die Verursacher der gentechnischen Verunreinigungen geschützt und nicht die Verbraucher."

Jährlich werden Mais-Proben in 13 Bundesländern vor der Aussaat stichprobenartig auf gentechnische Verunreinigungen untersucht. Von 107 in Baden-Württemberg untersuchten Proben wurden vier beanstandet. Im Jahr 2009 wuchs in Baden-Württemberg rund 170 ha verunreinigter Mais auf, da das zuständige Ministerium es versäumt hatte, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten rechtzeitige Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Für Rückfragen:

Dr. Brigitte Dahlbender, BUND-Landesvorsitzende, Fon 0711 620306-13,

brigitte.dahlbender@bund.net

Matthias Strobl, Bioland-Landesgeschäftsführer, Fon 0177 737 7208,

Matthias.Strobl@bioland.de

 

 

 

Sofortiges Importverbot für Klontiere



Sofortiges Importverbot für Klontiere

Regelung über die Neuartige Lebensmittelverordnung unterläuft Verbraucherinteressen

 

Am Tag der Abstimmung der Verordnung über Neuartige Lebensmittel im Umweltausschuss fordert Martin Häusling, Abgeordneter der Grünen/EFA das sofortige Verbot von Klontieren und aller daraus hergestellten Lebensmittel.

 

"Die Recherche für unsere Studie 'Geklonte Nutztiere' haben gezeigt, dass Klonen die Gesundheit der Klontiere auf vielfältige Weise beeinträchtigen kann (1). Vermehrte Krankheitsanfälligkeit sowie Fehlbildungen in Leber und Hirn sind bei Mäusen, Kühen und Schafen festgestellt worden. Hinzu kommt, dass die negativen Folgen nicht nur bei den Klontieren selbst auftreten. Es gibt kein Wundermittel gegen diese Probleme, da sie in komplexen biologischen Prozessen eingebettet sind. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sind erste Hinweise aus den USA alarmierend, dass selbst die Milchzusammensetzung bei Klontieren verändert sein kann. Die Tatsache, dass vermutlich ohne Wissen der Behörden Lebensmittel, die aus Klontieren hergestellt wurden, bereits auf den europäischen Markt gelangt sind, bereitet europäische Bauern und Verbrauchern Sorgen.

 

Alleine aus Gründen des Tierschutzes muss ein sofortiges Verbot von den Klontieren selbst, aber auch von ihren Nachkommen, Embryonen und ihrem Sperma verabschiedet werden. Denn wirtschaftlich interessant sind nicht die Klontiere selbst sondern der Handel mit Embryonen und Sperma. Die Interessen weniger Unternehmen, ihre Forschungen auf den Markt zu bringen, dürfen nicht zu übereilten Entscheidungen in der EU-Gesetzgebung führen. Eine Marktdurchdringung ohne Genehmigung, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit muss verhindert werden. Mittelfristig brauchen wir in Europa eine eigenständige Gesetzgebung für die Rückverfolgbarkeit von Klontieren und Lebensmittel, die aus ihnen hergestellt werden.

 

Die Verbraucher wollen und brauchen kein Milch und Fleisch von Klontieren (2). Die Gründe für ihre Ablehnung werden in der Studie "Geklonte Nutztiere" von Christoph Then bestätigt. Es gibt keine ausreichenden Erfahrungen, um die Sicherheit von Klontieren für die Lebensmittelsicherheit abzuschätzen."

 

Weitere Informationen:

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Martin Häusling

Tel. +32-2-284-5820, Fax +32-2-284-9820 Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu

 

(1) Die Studie "Cloned animals - a killing application" von Christoph Then sowie eine deutsche Kurzfassung finden Sie unter: www.martin-haeusling.eu

(2) Eurobarometer: Europäer sehr skeptisch gegenüber dem Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vom 9. Oktober 2008 http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1478&format=HTML&aged=0&language=EN

 

 

 

Österreich: Amflora-Verbot im Bundesgesetzbuch



BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

 

Jahrgang 2010 Ausgegeben am 27. April 2010 Teil II

 

125. Verordnung: Verbot des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich

125. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich verboten wird

Auf Grund des § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes – GTG, BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/2005, wird verordnet:

§ 1. (1) Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus nachfolgend beschriebenen GVO bestehen oder solche enthalten, zum Zweck des Anbaus in Österreich ist verboten:

1. Kartoffeln/Erdäpfel (Solanum tuberosum L), welche zur Erzielung eines höheren Amylopektingehalts der Stärke mittels Agrobacterium tumefaciens unter Verwendung des Vektors pHoxwG zur Linie EH92-527-1 (ID: BPS-25271-9) transformiert wurden. Das Produkt enthält folgende DNS-Sequenzen in zwei Genkassetten:

a) Genkassette 1:

Ein vom Tn5 stammendes nptII-Gen, das Resistenz gegen Kanamycin verleiht, reguliert durch einen Nopalin-Synthase-Promotor zur Expression im Pflanzengewebe und terminiert durch eine Polyadenylierungssequenz des Nopalin-Synthase-Gens aus Agrobacterium tumefaciens.

b) Genkassette 2:

Ein Segment des gbss-Gens der Kartoffel/des Erdapfels, welches für das an Granula gebundene Stärkesynthase-Protein kodiert, in Antisense-Orientierung, reguliert durch den aus der Kartoffel isolierten gbss-Promotor und terminiert durch eine Polyadenylierungssequenz des Nopalin-Synthase-Gens von Agrobacterium-tumefaciens.

2. Diese Erzeugnisse wurden von der Firma BASF Plant Science (vormals Amylogen HB) gemäß der Richtlinie 2001/18/EG angemeldet, von der Europäischen Kommission mit Beschluss 2010/135/EU vom 2. März 2010 genehmigt und von der schwedischen zuständigen Behörde am 31. März 2010 zum Inverkehrbringen zum Anbau und für industrielle Zwecke zugelassen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2012 außer Kraft.

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